Bereits 2011 zeichnete sich eine bevorstehende Gesetzesänderung ab, nachdem der ungebremste Boom der E-Bikes die Aufmerksamkeit sowohl der Öffentlichkeit als auch der Politik auf sich zog und Gesetzeslücken aufzeigte. Insbesondere die Frage nach einem Helm- Obligatorium drängte sich auf, nachdem ein Solches bei den Mofas bestand, nicht aber bei den E-Bikes, obwohl diese mitunter schneller sind als Mofas. Entsprechend kam es 2011 im Parlament zu einer ersten Anhörung, die nun in konkrete Gesetze umgemünzt wurde.

Aber auch bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Schweizer Strassen hört man von Importeuren, Händlern und Markenvertretern alles, wenn es darum geht, ihre E-Bikes in der Schweiz zu verkaufen. Wann ist ein E-Bike noch ein E-Bike und wann ist es ein Motorrad? Wann braucht man ein Motorradschild und einen Motorradhelm und wann nicht?

Wir haben deshalb beim Bundesamt für Strassen (Astra) nachgefragt und in einer Übersicht die wichtigsten Punkte zusammengetragen.

Übersicht über gesetzliche Bestimmung für E-Bikes in der Schweiz
Tretunterstützungbis 25 km/hbis 45 km/hmöglichmöglich
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit20 km/h30 km/hbis 45 km/hunbeschränkt
Gesetzliche TypologieLeicht-Motorfahrräder
Art. 18 VTS
Motorfahrräder
Art. 18 VTS
Kleinmotorrad
Art. 14 VTS
Motorrad
Art. 14 VTS
MotorenleistungMax. 500 WattMax. 1000 WattMax. 4000 Wattunbeschränkt
Rückspiegelnicht erforderlichobligatorischobligatorischobligatorisch
BeleuchtungFahrrad-BeleuchtungMofa-BeleuchtungKleinmotorrad-BeleuchtungMotorrad-Beleuchtung
Kontrollschildnicht erforderlichobligatorischobligatorischobligatorisch
Führerausweis14-16 Jahre Kat. M
ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
Kat. M ab 14 JahrenKat. A1 ab 16 Jahrenbis 11 KW: Kat. A1
bis 25 KW: Kat A beschränkt
ab 25 KW: Kat. A
alle ab 18 Jahren
Helmpflichtkeine HelmpflichtVelohelm, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Tretunterstützung bis 45 km/h besteht, sonst Mofahelm
Velohelm, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Tretunterstützung bis 45 km/h besteht, sonst MotorradhelmVelohelm, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Tretunterstützung bis 45 km/h besteht, sonst Motorradhelm
Benützung des Radwegesobligatorischobligatorischgrundsätzlich nicht zulässignicht zulässig
Durchfahrt bei Verbot Motorfahrräderzulässigzulässig mit abgeschaltetem Motornicht zulässignicht zulässig

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: Geschwindigkeit, die das Fahrzeug ohne Tretunterstützung erreicht

Quelle: Quelle und weitere Angaben unter www.astra.admin.ch