Bereits 2011 zeichnete sich eine bevorstehende Gesetzesänderung ab, nachdem der ungebremste Boom der E-Bikes die Aufmerksamkeit sowohl der Öffentlichkeit als auch der Politik auf sich zog und Gesetzeslücken aufzeigte. Insbesondere die Frage nach einem Helm- Obligatorium drängte sich auf, nachdem ein Solches bei den Mofas bestand, nicht aber bei den E-Bikes, obwohl diese mitunter schneller sind als Mofas. Entsprechend kam es 2011 im Parlament zu einer ersten Anhörung, die nun in konkrete Gesetze umgemünzt wurde.
Aber auch bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Schweizer Strassen hört man von Importeuren, Händlern und Markenvertretern alles, wenn es darum geht, ihre E-Bikes in der Schweiz zu verkaufen. Wann ist ein E-Bike noch ein E-Bike und wann ist es ein Motorrad? Wann braucht man ein Motorradschild und einen Motorradhelm und wann nicht?
Wir haben deshalb beim Bundesamt für Strassen (Astra) nachgefragt und in einer Übersicht die wichtigsten Punkte zusammengetragen.
Tretunterstützung | bis 25 km/h | bis 45 km/h | möglich | möglich |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | 20 km/h | 30 km/h | bis 45 km/h | unbeschränkt |
Gesetzliche Typologie | Leicht-Motorfahrräder Art. 18 VTS | Motorfahrräder Art. 18 VTS | Kleinmotorrad Art. 14 VTS | Motorrad Art. 14 VTS |
Motorenleistung | Max. 500 Watt | Max. 1000 Watt | Max. 4000 Watt | unbeschränkt |
Rückspiegel | nicht erforderlich | obligatorisch | obligatorisch | obligatorisch |
Beleuchtung | Fahrrad-Beleuchtung | Mofa-Beleuchtung | Kleinmotorrad-Beleuchtung | Motorrad-Beleuchtung |
Kontrollschild | nicht erforderlich | obligatorisch | obligatorisch | obligatorisch |
Führerausweis | 14-16 Jahre Kat. M ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich | Kat. M ab 14 Jahren | Kat. A1 ab 16 Jahren | bis 11 KW: Kat. A1 bis 25 KW: Kat A beschränkt ab 25 KW: Kat. A alle ab 18 Jahren |
Helmpflicht | keine Helmpflicht | Velohelm, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Tretunterstützung bis 45 km/h besteht, sonst Mofahelm | Velohelm, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Tretunterstützung bis 45 km/h besteht, sonst Motorradhelm | Velohelm, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt und die Tretunterstützung bis 45 km/h besteht, sonst Motorradhelm |
Benützung des Radweges | obligatorisch | obligatorisch | grundsätzlich nicht zulässig | nicht zulässig |
Durchfahrt bei Verbot Motorfahrräder | zulässig | zulässig mit abgeschaltetem Motor | nicht zulässig | nicht zulässig |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: Geschwindigkeit, die das Fahrzeug ohne Tretunterstützung erreicht
Quelle: Quelle und weitere Angaben unter www.astra.admin.ch